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AGB

1. Allgemeines
die nachstehenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ i.S. diese AGB sind alle von 1001Berlin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

2. Urheberrecht
1001Berlin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetztes zu.
Die von 1001Berlin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an 1001Berlin an den Auftragsteller über.
Der Besteller eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder kann 1001Berlin, sofern nicht anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Lichtbilder genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt 1001Berlin zum Schadenersatz. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
1001Berlin behält sich vor Profil- und Coverfotos bzw. Musikvideos, auf der eigenen Website zu verbreiten, sofern dies nicht anders Vertraglich geregelt wurde. 


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von 1001Berlin.de
Ohne ausdrückliche Weisung des Auftraggebers bezüglich Gestaltung der Lichtbilder sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

4. Haftung
- Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative nach zwei Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder Schriftlich dem Fotografen geltend zu machen. 

5. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert sich, dass er von allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verarbeitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Fotograf verpflichtet sich alle ihm überlassenen Vorlagen und Gegenstände sorgfältig zu behandeln er haftet für Vorsatz .

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Sollte der vertraglich vereinbarte Termin von Seiten des Kunden abgesagt oder nicht eingehalten werden, wird ab 3 Monate vor dem Termin ein Ausfallhonorar von 90,00 € berechnet. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehen Zeit aus Gründen , die 1001Berlin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf hat das Recht, seine Arbeit zu beenden, wenn während der Aufnahmen andere Personen ebenfalls fotografieren und dies auch nach Aufforderung nicht unterlassen.

7. Datenschutz
zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, sofern nicht anders vereinbart wurde, weiterzugeben.

 

8. Informationen auf dieser Webseite
Obwohl wir mit größter Sorgfalt die Informationen, die auf dieser Webseite angeboten werden, genauestens auf ihre Richtigkeit überprüfen, kann es zu Irrtümern und Fehlern kommen. 1001Berlin.de ist nicht haftbar für Geschäftsunterbrechung, Verdienst- oder Umsatzentgang, Datenverlust oder sonstige direkte oder indirekte Schäden, die aus oder in Verbindung mit einer auf dieser Webseite oder den auf dieser Webseite weiterführenden Hyperlinks präsentierten Informationen entstehen.
 

9. Copyrights, Markenzeichen, Firmenlogos
Diese Webseite und alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und dürfen, weder im Ganzen noch in Teilen, kopiert oder imitiert werden. Weder Logo, noch Grafiken oder Fotos dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von 1001Berlin.de von dieser Webseite kopiert oder weiterverwendet werden. Alle Markenzeichen, die auf dieser Webseite verwendet werden, sind registrierte bzw. nicht eingetragene Markenzeichen von 1001Berlin.de. Sie dürfen weder für Werbezwecke noch für andere öffentliche oder private Zwecke verwendet werden, es sei denn mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Inhaber des jeweiligen Markenzeichens/Logos.

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Auslassungsklausel
Sollte eine oder mehrere der hier angeführten Artikel ganz oder teilweise rechtsungültig werden, ist davon die Gültigkeit der anderen Richtlinien und Vereinbarungen nicht betroffen.

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